Montag, 06. September 2010
 
anmelden  
  AGB's  

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR COACHING-, BERATUNGS- UND AUSBILDUNGSVERTRÄGE

Vorbemerkung
Der Vertrag enthält zwar Elemente typisierter Vertragsarten wie etwa Auftragsvertrag, er ist jedoch ein Vertragverhältnis eigener Art und unterliegt daher nicht den für typisierte Ver-tragsarten bestehenden besonderen gesetzlichen Regelungen, sondern nur den nachfol-genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht zwingende Rechtsvor-schriften entgegenstehen.

I. Geltungsbereich
Die AGB gelten für den ersten und alle folgenden Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden.

II. Geheimhaltungspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber oder Berate-nen/Auszubildenden gegebenen Informationen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht Dritten mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

III. Vertragsabschluss
Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Beratenen/Auszubildenden, im Unternehmensbereich, sowie in sonstigen Fällen, in denen der Beratene nicht Auftraggeber ist, durch den Auftraggeber. In den Fällen, in denen Auftraggeber und Beratener/Auszubildender verschiedene Personen sind, besteht somit kein Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer  und Beratenem, un-beschadet der Verpflichtung des Auftragnehmers zur bestmöglichen Betreuung des  Bera-tenen.

IV. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Erfüllung seiner im Vertrag übernommenen Leis-tungen.  Ebenso leistet er Gewähr für die Nützlichkeit und Eignung seiner Leistungen zur Erreichung der im Vertrag genannten Ziele. Für den im Rahmen des Auftrags durch den Beratenen/Auszubildenden zu erbringenden eigenen Beitrag als Voraussetzung für den Erfolg des Auftrags kann vom Auftragnehmer Gewähr naturgemäß nicht übernommen werden, da wesentliches Element dabei die selbständige Lösung von Problemen oder die Erreichung bestimmter Ziele durch den Beratenen/Auszubildenden, wenn auch mit mehr oder minder weit reichender Unterstützung des Auftragnehmers, ist.

IV. Honorare
Honorare sind im vorhinein auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Spesen werden nach Aufwand im nachhinein verrechnet. Alle Honorarnoten sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum anzuweisen.

V. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind 1 % p.m. Verzugszinsen zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


VI. Stornogebühren
Stornogebühren für gebuchte Seminare: zwischen 21 und 30 Werktagen vor Seminarbe-ginn  50 %, zwischen 11 und 20 Werktagen vor Seminarbeginn 70 %, zwischen 1 und 10 Werktagen vor Seminarbeginn 100 % des vereinbarten Honorars für das betreffende Trai-ning. Die Frist wird ab Eingang der schriftlichen Stornierung beim Auftragnehmer berech-net.
Stornogebühren für Einzelcoaching, Tests, Biofeedback: Eine Absage muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer erfolgen. Für spätere Stornierungen wird der gesamte Betrag verrechnet bzw. das Einzelcoaching gilt als durchgeführt.

VII. Termine
Terminvereinbarungen werden vom Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes beachtet.

VIII. Hotelbuchungen
Der Auftragnehmer tritt lediglich als Mittler für die Buchung der Hotelzimmer, Seminarräume und Outdoor-Trainer auf. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Auftraggeber. Sämtliche Hotelkosten und Spesen für Verpflegung der Trainer sind vom Auftraggeber zu tragen und werden diesem direkt von den Hotels verrechnet. Dasselbe gilt für Hotel- bzw. Trainer- Stornogebühren.

IX. Übungen
Alle Übungen des Beratenen erfolgen freiwillig und auf seine eigene Gefahr. Auf Gefahren, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit eines durchschnittlich begabten Menschen nicht erkennbar sind, hat der  Trainer hinzuweisen.
Auftraggeber und Beratener erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnahme des Beratenen an Übungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses er-folgt, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder dieser nicht ausreicht, ist im Unternehmensbereich eine Haftungsregelung zwischen Auftraggeber und Beratenem zu treffen, der Auftragnehmer haftet dem Beratenen für keinerlei Personen- oder Sachschäden.

X. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts, auch wenn ein Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR COACHING-, BERATUNGS- UND AUSBILDUNGSVERTRÄGE

Vorbemerkung
Der Vertrag enthält zwar Elemente typisierter Vertragsarten wie etwa Auftragsvertrag, er ist jedoch ein Vertragverhältnis eigener Art und unterliegt daher nicht den für typisierte Ver-tragsarten bestehenden besonderen gesetzlichen Regelungen, sondern nur den nachfol-genden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht zwingende Rechtsvor-schriften entgegenstehen.

I. Geltungsbereich
Die AGB gelten für den ersten und alle folgenden Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden.

II. Geheimhaltungspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Auftraggeber oder Berate-nen/Auszubildenden gegebenen Informationen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht Dritten mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes zu wahren. Die Geheimhaltungspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

III. Vertragsabschluss
Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Beratenen/Auszubildenden, im Unternehmensbereich, sowie in sonstigen Fällen, in denen der Beratene nicht Auftraggeber ist, durch den Auftraggeber. In den Fällen, in denen Auftraggeber und Beratener/Auszubildender verschiedene Personen sind, besteht somit kein Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer  und Beratenem, un-beschadet der Verpflichtung des Auftragnehmers zur bestmöglichen Betreuung des  Bera-tenen.

IV. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Erfüllung seiner im Vertrag übernommenen Leis-tungen.  Ebenso leistet er Gewähr für die Nützlichkeit und Eignung seiner Leistungen zur Erreichung der im Vertrag genannten Ziele. Für den im Rahmen des Auftrags durch den Beratenen/Auszubildenden zu erbringenden eigenen Beitrag als Voraussetzung für den Erfolg des Auftrags kann vom Auftragnehmer Gewähr naturgemäß nicht übernommen werden, da wesentliches Element dabei die selbständige Lösung von Problemen oder die Erreichung bestimmter Ziele durch den Beratenen/Auszubildenden, wenn auch mit mehr oder minder weit reichender Unterstützung des Auftragnehmers, ist.

IV. Honorare
Honorare sind im vorhinein auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Spesen werden nach Aufwand im nachhinein verrechnet. Alle Honorarnoten sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum anzuweisen.

V. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind 1 % p.m. Verzugszinsen zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


VI. Stornogebühren
Stornogebühren für gebuchte Seminare: zwischen 21 und 30 Werktagen vor Seminarbe-ginn  50 %, zwischen 11 und 20 Werktagen vor Seminarbeginn 70 %, zwischen 1 und 10 Werktagen vor Seminarbeginn 100 % des vereinbarten Honorars für das betreffende Trai-ning. Die Frist wird ab Eingang der schriftlichen Stornierung beim Auftragnehmer berech-net.
Stornogebühren für Einzelcoaching, Tests, Biofeedback: Eine Absage muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer erfolgen. Für spätere Stornierungen wird der gesamte Betrag verrechnet bzw. das Einzelcoaching gilt als durchgeführt.

VII. Termine
Terminvereinbarungen werden vom Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes beachtet.

VIII. Hotelbuchungen
Der Auftragnehmer tritt lediglich als Mittler für die Buchung der Hotelzimmer, Seminarräume und Outdoor-Trainer auf. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Auftraggeber. Sämtliche Hotelkosten und Spesen für Verpflegung der Trainer sind vom Auftraggeber zu tragen und werden diesem direkt von den Hotels verrechnet. Dasselbe gilt für Hotel- bzw. Trainer- Stornogebühren.

IX. Übungen
Alle Übungen des Beratenen erfolgen freiwillig und auf seine eigene Gefahr. Auf Gefahren, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit eines durchschnittlich begabten Menschen nicht erkennbar sind, hat der  Trainer hinzuweisen.
Auftraggeber und Beratener erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnahme des Beratenen an Übungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses er-folgt, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder dieser nicht ausreicht, ist im Unternehmensbereich eine Haftungsregelung zwischen Auftraggeber und Beratenem zu treffen, der Auftragnehmer haftet dem Beratenen für keinerlei Personen- oder Sachschäden.

X. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts, auch wenn ein Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

 
AGB's
Copyright 2005 - 2010 e & e     PDCnetwork    Nutzungsbedingungen    Datenschutzerklärung